Das auf der Liegenschaft EZ 780 KG 63104 Lend errichtete Mehrparteien-, Wohn- und Geschäftshaus umfasst zwei Gebäudeteile (Straßen- und Hoftrakt), mit insgesamt neun Wohnungen, zwei Geschäftsräumlichkeiten und einem Büro. Die Liegenschaft umfasst 694,76 m². Die Wohnungen Top W2, W3, W6, W7, W10 und W11 sind aktuell vermietet. Die übrigen Wohnungen (W 1, W4+5 und W 8+9) stehen aktuell leer. Die beiden Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoß sind aktuell vermietet (Top G1 Friseur + Top G2 Café). Top G3 (Büro) wird von der verpflichteten Partei aktuell eigengenutzt. Auf der gegenständlichen Liegenschaft wurde um etwa 1847 ein Wohn- und Geschäftshaus mit der Liegenschaftsadresse Lendplatz Nr. 30 in gekuppelter Bauweise in Massivbauweise errichtet. Im Jahre 1965 wurde das Hofgebäude abgetragen und an seiner Stelle mit Baubewilligungsbescheid (GZ A 10/3-4369/2-1961) vom 18.10.1961 bzgl. Umbau und Aufstockung ein nicht unterkellerter dreigeschoßiger Neubau errichtet sowie das straßenseitig bestehende unterkellerte Hauptgebäude um ein Vollgeschoß aufgestockt. Das Objekt wurde mit einem Satteldach mit harter Eindeckung straßenseitig bzw. mit gering geneigten Dächern hofseitig ausgestattet. Das Gebäude wurde teilweise unterkellert. Ein Aufzug besteht nicht. Im Erdgeschoß befinden sich Geschäftsräumlichkeiten, wobei eine Geschäftsräumlichkeit zum Bewertungsstichtag als Friseurgeschäft genutzt wird und eine weitere Geschäftsräumlichkeit (vormals eine Bar) aktuell zwar vermietet ist, aber leer steht. Bei dem Bewertungsgegenstand wurde mit Nutzwertgutachten vom 17.03.1990 erstmalig Wohnungseigentum begründet wobei ein Wohnungseigentumsobjekt Top W2 und weitere 746/890-Anteile geschaffen wurden. Das viergeschoßige Straßengebäude besteht im Erdgeschoß aus zwei Geschäftsräumlichkeiten (Friseur und Café) und in den Obergeschoßen aus Büroräumlichkeiten mit Nebenräumen. Das Kellergeschoß beinhaltet einen Raum für die Getränkeförderungsanlage einschließlich Bereiche für die Kühlung und den Getränkekeller für das Café sowie den Heiz- und Tankraum für beide Objekte. Mit Baubewilligungsbescheid (GZ A 10/3-K II-1362/1-1966) vom 21.07.1966 wurde das Portal des Friseurgeschäfts neu gestaltet. Mit Baubewilligungsbescheid (GZ A17-K-2911/1988-1) vom 20.06.1988 wurden Büroräumlichkeiten in ein Café umgebaut und ein Anbau im Innenhof errichtet. Das aus drei Geschoßen bestehende Hofgebäude beinhaltet im Erdgeschoß und in den zwei übrigen Geschoßen 6 vermietete Wohnungen, sowie weitere Nutzflächen im nicht fertiggestellten Zustand und die Lüftungszentrale für die Caféhausräumlichkeiten. Der Zugang zu den Wohnungen und der Lüftungszentrale erfolgt über das Stiegenhaus bzw. über den Laubengang. Im Bereich der Außenanlage (Innenhof) bestehen Freiflächen und der Müllplatz. Die Außenwände wurden verputzt. Die Innenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk bzw. Leichtbauweise. Für die Vorsorgeheizung wurden Kamine errichtet. Eine Hausbesorgerwohnung besteht nicht. Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich hauptsächlich um befestigte Gehwege bzw. Rasenflächen. Für dringend zu erledigende Reparaturarbeiten wurden Kosten in der Höhe von EUR 43.000,00 sowie für die restliche Klärung des Überbaues über GSt. Nr. 2586/2 wurden EUR 7.000,00 vom Verkehrswert in Abzug gebracht.
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