Die Liegenschaften, mit der EZ 1534 und 1535 der KG 63223 Gratwein, auf der sich die Bewertungsgegenstände befinden, haben ein Gesamtausmaß von 2.423 m² bzw. 1.096 m² (lt. Grundbuchsstand) und sind mit einer Wohnhausanlage bebaut. Die umliegenden Grundstücke werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Auf dem Grundstück befinden sich die öffentliche Kanalisation, ein Trinkwasseranschluss und das Stromnetz des örtlichen EVU. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz befindet sich am Grundstück. Die Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde i.d.g.F. als Wohnen Allgemein (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,7 ausgewiesen. In Teilbereichen weist die Liegenschaft die Zusatzwidmung Sanierungsgebiet Lärm SG-WA (L) auf. Das Mehrparteienhaus wurde mit Baubewilligungsbescheid vom 16.10.1991 (GZ 1076b/91) errichtet. Die Benützungsbewilligung wurde mit Bescheid vom 07.12.1993 (GZ 1976b/1993) erteilt. Die Wohnhausanlage besteht aus einem mehrgeschossigen Baukörper mit innerer Erschließung über ein Treppenhaus und innenliegenden Gängen. In Summe wurden lt. Nutz- wertgutachten 20 Wohnungen errichtet.Gemäß Nutzwertgutachten besteht das Gebäude aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoss und zwei Obergeschossen. Die Erschließung der einzelnen Geschosse und somit der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte, erfolgt über zentral situierte Stiegenhäuser und Erschießungsgänge. Als Dachkonstruktion wurden Satteldächer mit harter Eindeckung ausgeführt. Die Außenwände wurden verputzt. Die Innenwände bestehen aus verputztem Mauerwerk bzw. Leichtbauwänden. Die Beheizung erfolgt über eine fernwärmeversorgte Zentralheizung. Die Eigentumswohnung Top W 4 erstreckt sich über zwei Geschoße und umfasst lt. Nutzwert-Festsetzungsgutachten eine Nutzfläche von ca. 72,12m². Im Erdgeschoß besteht die Eigentumswohnung aus einem Vorraum, WC, Abstellraum, Küche, Wohnzimmer, Terrasse, Garten und einer Innentreppe. Im Obergeschoß besteht die Wohnung aus Flur, zwei Schlafzimmern, Bad und einem Balkon. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Ein KFZ-Abstellplatz mit der Bezeichnung AP 21 wurde als eigenständiges Wohnungseigentumsobjekt begründet. Der Schätzwert der gemeinsam zu versteigernden Liegenschaftsanteile (exklusive Zubehör) beträgt EUR 188.000,00.
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