Vivienda Apartamento Graz Subasta / Foreclosure Austria | Wohnung top Nr. 8 - Zwangsversteigerung

Wohnung top Nr. 8 - Zwangsversteigerung 

reedb-id: 1144651
#Apartamentos #EjecucionesHipotecarias #Graz #Estiria #BezirkGraz #Austria
Información de contacto :
Versteigerungsdatum und -zeit: am 18.7.2024 um 13:45 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
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Vivienda Apartamento
Ejecuciones hipotecarias
estimado, el valor de mercado € 138 000 (≈ US$  148 000) 
AT-8020 Graz, Eggenberg, Prankergasse 79
Estiria, Austria

 
 
   
Áreas
Superficie65,43 m²
Descripción
Grundbuch: KG 63105 Gries
Einlagezahl: EZ 579 hievon 654/5998-Anteile B-LNR 36 mit WE an W 8
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 1038 im Ausmaß von 256 m², davon 220 m² Bauf.(10) und 36 m² Bauf.(20), hievon 654/5998-Anteile B-LNR mit WE an W 8 im Haus Bessemergasse 29/Prankergasse 79, 8020 Graz
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im V. Grazer Stadtbezirk Gries in der Prankergasse unmittelbar an der Kreuzung mit der Bessemergasse im Nahbereich des Areals des Grazer Hauptbahnhofs, wo zwar entlang der Bessemergasse Lärmschutzwände errichtet wurden, aber laut Schienenlärmkataster im GIS der Stadt Graz eine Lärmbelastung von rund 70 dB besteht. Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit gründerzeitlichen bzw. wieder aufgebauten Mehrfamilienwohnhäusern in geschlossener Bauweise bebaut.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Boden- und Gebäudeuntersuchungen über das Vorliegen von eventuellen Kontaminationen nicht beauftragt waren und auch nicht durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Freiheit von Altlasten, Kontaminationen und Kriegsmaterialien ausgegangen wird, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft gemäß dem Bombenblindgängerkataster innerhalb der roten Zone gelegen ist und sich aus den Unterlagen zur Wohnungseigentumsbegründung ergibt, dass das Wohnhaus im 2. Weltkrieg durch Bomben zerstört und nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde.
Das Grundstück Nr. 1038 im katastralen Ausmaß von gesamt 256 m2 ist vielecksförmig und mit dem nach einer Kriegszerstörung wieder aufgebauten Eckhaus Prankergasse 79/Bessemergasse 29, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. bis 3. Obergeschoss, bebaut. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes vorhanden.
Die Liegenschaft ist offensichtlich der Lage entsprechend vollständig erschlossen.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist das gegenständliche Grundstück als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5 ausgewiesen, weiters liegt dieses innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Beim gegenständlichen Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Gründerzeithaus, das nach Kriegszerstörung wieder aufgebaut wurde, es ist augenscheinlich massiv errichtet, die Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bilden Satteldächer.
Dieses Wohnhaus wird über einen Eingang vom Gehsteig der Prankergasse aus erschlossen, die vertikale Verbindung erfolgt über ein in das Gebäude eingebautes Stiegenhaus durch dreiläufige Stiegenanlagen mit Zwischenpodesten, wobei innenhofseitig auch Laubengänge ausgeführt sind.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 8 liegt im 2. Obergeschoss links des Stiegenaustrittes und ist zur Prankergasse und zur Bessemergasse hin (Bahnhofareal) ausgerichtet.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, 2 Zimmern, Küche, Bad und WC mit einer Nutzfläche von 65,43 m2, als Zubehör besteht laut Nutzwertgutachten ein Kellerabteil, welches anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass der tatsächliche Wohnungsgrundriss vom beiliegenden Parifizierungsplan insofern abweicht, als der Vorraum bis zum Küchenzugang verlängert wurde und über die Küche ein Sanitärraum zugänglich ist, welcher Dusche und WC umfasst.
Die Wohnungsausstattung im Inneren kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden, die Belichtung der Räume erfolgt über Fensterkonstruktionen aus Kunststoff mit Isolierverglasung und Rollläden als Sonnenschutz, der Wohnungseingang ist mit einer Vollbautüre abgeschlossen, welche an eine Stahlzarge angeschlagen ist, auch im Inneren bestehen grundsätzlich gleichartige Türen, zwischen dem Vorraum und der Küche besteht noch ein alter Futterstock und ist kein Türblatt ausgeführt, sondern lediglich ein Vorhang montiert.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich über die Zentralheizungsanlage des Wohnhauses, zur Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich.
Die Fußböden umfassen Laminatbeläge (welche nicht ordnungsgemäß verlegt erscheinen und zum Teil breitere Fugen aufweisen) sowie Fliesenbeläge, die Wandoberflächen sind grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. im Sanitärraum verfliest, die Deckenuntersichten sind ebenfalls verputzt und gemalt bzw. zum Teil mit Holz verkleidet.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Dusche mit Duschvorhang, ein Handwaschbecken sowie ein Stand-WC, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen elektrischen Warmwasserboiler.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Hinblick auf das Baualter als teilweise instandhaltungsbedürftig bezeichnet werden (z.B. besteht im Stiegenhaus ein Wasserschaden), die Wohnung im Inneren vermittelt ebenfalls den Eindruck eines rückgestauten Instandhaltungsbedarfes.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden.
Laut Information des bei der Befundaufnahme anwesenden Bruders der verpflichteten Partei, Herrn Leo Letica, bewohnte dieser zusammen mit seinem Bruder die gegenständliche Wohnung, seit einem Umzug des Bruders ins Ausland wird die Wohnung allein von Herrn Leo Letica bewohnt, er leistet dafür an seinen Bruder einen Kostenbeitrag zwischen € 100,00 und € 200,00 monatlich, wobei er nicht angeben konnte, ob diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung besteht; inwieweit gegenständlich ein den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegendes Mietverhältnis vorliegt oder nicht, kann vom fertigenden Sachverständigen nicht beurteilt werden; für die Bewertung wird daher (lediglich ungesichert) angenommen, dass kein Mietverhältnis besteht (= Risiko eines Erstehers!); hinzuweisen ist darauf, dass sich für den Fall, als entgegen dieser Annahme doch ein auf unbestimmte Zeit bestehendes und den Kündigungsbeschränkungen des MRG unterliegendes Mietverhältnis vorliegen sollte, eine (erhebliche) Minderung des im Gutachten ausgewiesenen Verkehrswertes ergeben würde.
Objektdaten:
Nutzfläche der Wohnung laut NWGA € 65,43 m²
Aufwandskostenvorschreibung monatlich laut Hausverwaltung*)
Manipulationsspesen € 0,73
Bewirtschaftungskosten € 228,90
Heizung € 50,00
Reparaturrücklage € 65,40
Darlehen (allgemein) 0% € 98,94
Umsatzsteuern € 32,96
Gesamt € 476,93
*) es wird auf die von der Hausverwaltung übermittelten Informationen verwiesen, wonach der Stand der Reparaturrücklage per 31.12.2023 rund € 48.500,00 beträgt und derzeit noch ein Darlehen der Eigentümergemeinschaft aushaftet, welches sich nach Begleichung der März-Rate auf einen Saldo von rund € 15.000,00 beläuft; ein gültiger Energieausweis ist nicht vorhanden, die Frage an die Hausverwaltung, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geplant oder beschlossen sind, wurde von dieser nicht beantwortet, sodass diesbezüglich Unklarheit besteht (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 13.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Näheres siehe Langgutachten!

Vadium: Grundbuch: KG 63105 Gries
Einlagezahl: EZ 579 hievon 654/5998-Anteile B-LNR 36 mit WE an W 8
Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 1038 im Ausmaß von 256 m², davon 220 m² Bauf.(10) und 36 m² Bauf.(20), hievon 654/5998-Anteile B-LNR mit WE an W 8 im Haus Bessemergasse 29/Prankergasse 79, 8020 Graz
Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich im V. Grazer Stadtbezirk Gries in der Prankergasse unmittelbar an der Kreuzung mit der Bessemergasse im Nahbereich des Areals des Grazer Hauptbahnhofs, wo zwar entlang der Bessemergasse Lärmschutzwände errichtet wurden, aber laut Schienenlärmkataster im GIS der Stadt Graz eine Lärmbelastung von rund 70 dB besteht. Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit gründerzeitlichen bzw. wieder aufgebauten Mehrfamilienwohnhäusern in geschlossener Bauweise bebaut.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass Boden- und Gebäudeuntersuchungen über das Vorliegen von eventuellen Kontaminationen nicht beauftragt waren und auch nicht durchgeführt wurden und somit für die Bewertung von einer Freiheit von Altlasten, Kontaminationen und Kriegsmaterialien ausgegangen wird, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft gemäß dem Bombenblindgängerkataster innerhalb der roten Zone gelegen ist und sich aus den Unterlagen zur Wohnungseigentumsbegründung ergibt, dass das Wohnhaus im 2. Weltkrieg durch Bomben zerstört und nach dem Krieg wieder aufgebaut wurde.
Das Grundstück Nr. 1038 im katastralen Ausmaß von gesamt 256 m2 ist vielecksförmig und mit dem nach einer Kriegszerstörung wieder aufgebauten Eckhaus Prankergasse 79/Bessemergasse 29, bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie 1. bis 3. Obergeschoss, bebaut. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind innerhalb des Bezirkes vorhanden.
Die Liegenschaft ist offensichtlich der Lage entsprechend vollständig erschlossen.
Gemäß Abfrage der Flächenwidmung im Geografischen Informationssystem der Stadt Graz ist das gegenständliche Grundstück als „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5 ausgewiesen, weiters liegt dieses innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans.
Beim gegenständlichen Mehrfamilienhaus handelt es sich um ein Gründerzeithaus, das nach Kriegszerstörung wieder aufgebaut wurde, es ist augenscheinlich massiv errichtet, die Fassaden sind als Putzfassaden ausgeführt, den oberen Abschluss bilden Satteldächer.
Dieses Wohnhaus wird über einen Eingang vom Gehsteig der Prankergasse aus erschlossen, die vertikale Verbindung erfolgt über ein in das Gebäude eingebautes Stiegenhaus durch dreiläufige Stiegenanlagen mit Zwischenpodesten, wobei innenhofseitig auch Laubengänge ausgeführt sind.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 8 liegt im 2. Obergeschoss links des Stiegenaustrittes und ist zur Prankergasse und zur Bessemergasse hin (Bahnhofareal) ausgerichtet.
Gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, 2 Zimmern, Küche, Bad und WC mit einer Nutzfläche von 65,43 m2, als Zubehör besteht laut Nutzwertgutachten ein Kellerabteil, welches anlässlich der Befundaufnahme nicht besichtigt werden konnte.
Anzumerken ist, dass der tatsächliche Wohnungsgrundriss vom beiliegenden Parifizierungsplan insofern abweicht, als der Vorraum bis zum Küchenzugang verlängert wurde und über die Küche ein Sanitärraum zugänglich ist, welcher Dusche und WC umfasst.
Die Wohnungsausstattung im Inneren kann insgesamt als durchschnittlich bezeichnet werden, die Belichtung der Räume erfolgt über Fensterkonstruktionen aus Kunststoff mit Isolierverglasung und Rollläden als Sonnenschutz, der Wohnungseingang ist mit einer Vollbautüre abgeschlossen, welche an eine Stahlzarge angeschlagen ist, auch im Inneren bestehen grundsätzlich gleichartige Türen, zwischen dem Vorraum und der Küche besteht noch ein alter Futterstock und ist kein Türblatt ausgeführt, sondern lediglich ein Vorhang montiert.
Die Beheizung erfolgt augenscheinlich über die Zentralheizungsanlage des Wohnhauses, zur Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich.
Die Fußböden umfassen Laminatbeläge (welche nicht ordnungsgemäß verlegt erscheinen und zum Teil breitere Fugen aufweisen) sowie Fliesenbeläge, die Wandoberflächen sind grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. im Sanitärraum verfliest, die Deckenuntersichten sind ebenfalls verputzt und gemalt bzw. zum Teil mit Holz verkleidet.
Die Sanitärausstattung umfasst eine Dusche mit Duschvorhang, ein Handwaschbecken sowie ein Stand-WC, die Warmwasserbereitung erfolgt über einen elektrischen Warmwasserboiler.
Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Hinblick auf das Baualter als teilweise instandhaltungsbedürftig bezeichnet werden (z.B. besteht im Stiegenhaus ein Wasserschaden), die Wohnung im Inneren vermittelt ebenfalls den Eindruck eines rückgestauten Instandhaltungsbedarfes.
Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden.
Laut Information des bei der Befundaufnahme anwesenden Bruders der verpflichteten Partei, Herrn Leo Letica, bewohnte dieser zusammen mit seinem Bruder die gegenständliche Wohnung, seit einem Umzug des Bruders ins Ausland wird die Wohnung allein von Herrn Leo Letica bewohnt, er leistet dafür an seinen Bruder einen Kostenbeitrag zwischen € 100,00 und € 200,00 monatlich, wobei er nicht angeben konnte, ob diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung besteht; inwieweit gegenständlich ein den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes unterliegendes Mietverhältnis vorliegt oder nicht, kann vom fertigenden Sachverständigen nicht beurteilt werden; für die Bewertung wird daher (lediglich ungesichert) angenommen, dass kein Mietverhältnis besteht (= Risiko eines Erstehers!); hinzuweisen ist darauf, dass sich für den Fall, als entgegen dieser Annahme doch ein auf unbestimmte Zeit bestehendes und den Kündigungsbeschränkungen des MRG unterliegendes Mietverhältnis vorliegen sollte, eine (erhebliche) Minderung des im Gutachten ausgewiesenen Verkehrswertes ergeben würde.
Objektdaten:
Nutzfläche der Wohnung laut NWGA € 65,43 m²
Aufwandskostenvorschreibung monatlich laut Hausverwaltung*)
Manipulationsspesen € 0,73
Bewirtschaftungskosten € 228,90
Heizung € 50,00
Reparaturrücklage € 65,40
Darlehen (allgemein) 0% € 98,94
Umsatzsteuern € 32,96
Gesamt € 476,93
*) es wird auf die von der Hausverwaltung übermittelten Informationen verwiesen, wonach der Stand der Reparaturrücklage per 31.12.2023 rund € 48.500,00 beträgt und derzeit noch ein Darlehen der Eigentümergemeinschaft aushaftet, welches sich nach Begleichung der März-Rate auf einen Saldo von rund € 15.000,00 beläuft; ein gültiger Energieausweis ist nicht vorhanden, die Frage an die Hausverwaltung, ob Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen geplant oder beschlossen sind, wurde von dieser nicht beantwortet, sodass diesbezüglich Unklarheit besteht (= Risiko eines Erstehers!).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt: EUR 13.800,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!
Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.
Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Näheres siehe Langgutachten!
Geringstes Gebot: 103.500,00 EUR
posición
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renuncia
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